Beratung
Allgemeine Beratung
Die Schule Am Hochkamp berät Regelschulen im Bereich der präventiven und inklusiven Arbeit im Primar- und Sekundarbereich an Regelschulen.
Verfahren zur Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Reicht eine präventive Förderung nicht aus, so muss gemäß der Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung förmlich das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet werden. Ein sonderpädagogisches Gutachten wird durch Förderzentrumslehrkräfte des zuständigen Förderzentrums erstellt.
Weiterführende Information hierzu erhalten Sie unter folgendem Link:
Sonderpädagogischer Förderbedarf / Verfahren zur Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Beratung im Bereich emotionale und soziale Entwicklung
Übersteigt ein Erziehungsproblem den Rahmen dessen, was Regelschulen selbst lösen können, so können neben den Fachleuten des Schulpsychologischen Dienstes auch Förderzentrumslehrkräfte zur Beratung und Unterstützung hinzugezogen werden. Die Aufgabe der Förderzentrumslehrkräfte bezieht sich dabei in der Regel auf die Beratung und Unterstützung bei Einzelfällen sowie auf die Unterrichtsberatung.
Weiterführende Informationen über das Beratungsangebot erhalten Sie auf dem Flyer Beratung:
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